Unterbringung von Wohnungslosen konzeptionell vorbereiten

Für die derzeitige Obdachlosenunterkunft Friedhofstraße 11 soll eine andere Lösung gefunden werden. Damit die Verwaltung einschätzen kann, wie und in welcher Größe und Ausführung Ersatzräume notwendig sind, sollte ein entsprechendes Konzept erstellt werden. Deshalb hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, ein integriertes Notversorgungskonzept für die Unterbringung von Wohnungslosen zu entwickeln.

Dabei soll sowohl mit dem Kreis, als auch mit den angrenzenden Kommunen zusammen­gearbeitet werden, um „Sozialtourismus“ zu vermeiden, aber dennoch eine gute Betreuung räumlich und zeitlich sicher zu stellen.  Auf die Expertise der Freien Träger der Wohnungs­losenhilfe sollte zurückgegriffen werden, führte Fraktionssprecher Rainer Schönenberg aus.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. weist darauf hin, dass Notversorgung als eine menschenwürdige Versorgung von Einzelpersonen und Familien, unabhängig von ihrer Nationalität mit Unterkunft, Nahrung, Kleidung und medizinischer Versorgung definiert werden sollte. Dabei muss nicht nur die ordnungsrechtliche Unterbringung, sondern ein Netz niedrig­schwelliger Angebote und Hilfen zur Daseinsvorsorge sichergestellt werden, um die von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen möglichst gezielt über ihre weiteren sozialhilferechtlichen Unterstützungsmöglichkeiten aufzuklären und eine zeitnahe Vermittlung in eigenen Wohnraum bzw. weiterführende bedarfsgerechte Hilfen sicherzustellen.

Soll Wohnungslosigkeit nachhaltig behoben werden, muss ein Integriertes Notversorgungskonzept die Durchlässigkeit zum allgemeinen System sozialer Hilfen ermöglichen. Dementsprechend sind auch parallel zur Notversorgung Beratung, Betreuung und Begleitung durch ausreichendes Fachpersonal zu gewährleisten. Da dies in die Zuständigkeit des Kreises fällt, ist bei der Erarbeitung eines Konzeptes eng mit dem Kreis zusammen­zuarbeiten, fordert  die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Rainer Schönenberg

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