Die bundesweiten CO2-Reduktionzeitpläne und die bislang geplanten Maßnahmen reichen nicht aus, um die beschlossenen Klimaschutzziele auch generationengerecht zu erreichen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss zum Klimaschutzgesetz festgestellt.
Um eine Verteuerung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe als marktsteuerndes Mittel wird keine zukünftig regierende Partei herumkommen, das liegt praktisch bereits in allen Schubladen. Daher lohnt sich der Umstieg auf alternative Wärmequellen – wie Solarthermie und Wärmepumpen – auch durch altbaugeeignete Neuentwicklungen immer mehr und vor allem die Reduktion des Wärmeverbrauchs durch energetische Sanierung oder optimierte Steuerung des Heizsystems.
Doch auch die Kommune muss ihren Gebäudebestand – ebenso wie anstehende Neubauten – spätestens jetzt neu betrachten. Gerade in Zeiten klammer Kassen und als Vorbild für private Haushalte und Unternehmen sollte jede Bau- oder Sanierungsmaßnahme vor dem Hintergrund der langen Lebensdauer von Gebäuden und Bauteilen zukunftsorientiert ab sofort energetisch CO2-neutral geplant werden. Denn kurzfristig scheinbar billiges Planen, Bauen und Sanieren kommt mittel- und langfristig deutlich teurer zu stehen, wenn die Betriebskosten stetig steigen und in wenigen Jahren aufwendig nach-saniert werden muss.
Vor diesem Hintergrund sollte für den Neubau des Bürgerhauses Rohrbach ein Konzept erarbeitet werden, wie die Klimaneutralität rechtzeitig erreicht werden kann oder weitaus besser, das Bürgerhauses Rohrbach zukunftsorientiert und vorbildlich klimaneutral im Betrieb geplant und ausgeführt werden.
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